Trägerschaft
Arbeitgeberverbände
Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sportämter (ASSA-ASSS)
Aufgabe
Die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA) ist der Schweizer Dachverband der Sportämter und Sportanlagenbetreiber. Die ASSA wurde 1979 gegründet und besteht aus den beiden Sektionen Deutschschweiz und Romandie-Tessin.
Die ASSA und ihre Sektionen verfolgen folgende Ziele:
- Förderung des Sports und der zur Ausübung des Sports erforderlichen Infrastruktur.
- Zusammenschluss der Sportämter und Gemeinden, die eigene Sportanlagen betreiben und Förderung der Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die sich mit dem Sport befassen.
- Vertretung der Interessen der Eigentümer von Sportanlagen gegenüber den Behörden, den Sportorganisationen und in der Öffentlichkeit.
- Erfahrungsaustausch unter den Sportverantwortlichen der Gemeinden (Politikerinnen und Politiker, Sportamtleiterinnen und -leiter).
Wer kann Mitglied werden?
Gemäss Statuten anerkennt die ASSA folgende Mitgliederkategorien:
- Schweizerische Gemeinden
- Kantonale Sportämter
- Weitere Institutionen, die Sportanlagen betreiben
Alle Mitglieder der ASSA gehören automatisch der Sektion ihrer Sprachregion an. Zweisprachige Gemeinden entscheiden selbst, welcher Sektion sie anzugehören wünschen.
Nutzen für Mitglieder
Umfassende Informationsplattform, Newsletter, Beratungen, Tagungen, Netzwerk/Kontakte etc.
Ansprechperson
Sébastien Reymond, Generalsekretär
ASSA-ASSS
Generalsekretariat
CH-3000 Bern
Tel. +41 31 536 98 88
www.assa-asss.ch
sebastien.reymond@assa.ch
Association des patinoires artificielles romandes et tessinoises (APAR&T)
Verband Hallen- und Freibäder (VHF)
Aufgabe
Der 1996 gegründete Verband hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern sowie die Aus- und Weiterbildung aller Personalgruppen zu unterstützen. Die Wahrung der Interessen seiner ordentlichen Mitglieder gegenüber Behörden, öffentlichen und privaten Organisationen sowie den Medien gehören nebst Hilfestellungen zur Steigerung der Attraktivität der Bäder durch geeignete Massnahmen zum weiteren Aufgabenbereich. Er verfasst zudem Verbandsempfehlungen und -reglemente sowie weitere Hilfsmittel für den Betrieb von Badeanlagen.
Wer kann Mitglied werden?
Der Verband anerkennt folgende Mitgliederkategorien:
- Ordentliche Mitglieder, wie juristische Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemischtwirtschaftliche Unternehmungen (z.B. Hallen-, Kur-, Thermal-, Frei-, Schulschwimm-, Plauschbäder usw.)
- Einzelmitglieder, wie natürliche Personen oder Partnerverbände
- Firmenmitglieder, wie Lieferanten, Hersteller, Architekten usw.
- Ehrenmitglieder
Nutzen für Mitglieder
Mitarbeiteraus- und -weiterbildung, Management- und Fachtagungen, Fachzeitschrift „VHF/GSK-Bulletin“, Plakate, Normen und Reglemente, Newsletter etc.
Ansprechperson
Martin Enz, Geschäftsführer
Geschäftsstelle VHF/GSK
Martin Enz (Geschäftsführer)
Bügls Suot 18
CH-7502 Bever
Tel. +41 81 834 50 70
www.vhf-gsk.ch
gs(a)vhf-gsk.ch
Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen (GSK)
Aufgabe
Der 1942 gegründete und im 1997 sprachlich aufgesplittete Verband hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern sowie die Aus- und Weiterbildung aller Personalgruppen zu unterstützen. Die Wahrung der Interessen seiner ordentlichen Mitglieder gegenüber Behörden, öffentlichen und privaten Organisationen sowie den Medien gehören nebst Hilfestellungen zur Steigerung der Attraktivität der Kunsteisbahnen durch geeignete Massnahmen zum weiteren Aufgabenbereich. Er verfasst zudem Verbandsempfehlungen und -reglemente sowie weitere Hilfsmittel für den Betrieb von Eissportanlagen.
Wer kann Mitglied werden?
Der Verband anerkennt folgende Mitgliederkategorien:
- Ordentliche Mitglieder, wie juristische Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemischtwirtschaftliche Unternehmungen
- Einzelmitglieder, wie natürliche Personen oder Partnerverbände
- Firmenmitglieder, wie Lieferanten, Hersteller, Architekten usw.
- Ehrenmitglieder
Nutzen für Mitglieder
Mitarbeiteraus- und -weiterbildung, Management- und Fachtagungen, Fachzeitschrift „VHF/GSK-Bulletin“, Plakate, Normen und Reglemente, Newsletter etc.
Ansprechperson
Martin Enz, Geschäftsführer
Geschäftsstelle VHF/GSK
Martin Enz (Geschäftsführer)
Bügls Suot 18
CH-7502 Bever
Tel. +41 81 834 50 70
www.vhf-gsk.ch
gs(a)vhf-gsk.ch
Arbeitnehmerverbände
Association Romande des Maîtres de Bains (ARMB)
Schweizerischer Badmeister-Verband (SBV)
Aufgabe
- Aus- und Weiterbildungsangebote durchführen.
- Netzwerke für den Erfahrungsaustausch aufbauen und aufrecht erhalten.
- Mitglieder in allen beruflichen Belangen beraten und unterstützen.
- Gegenüber Arbeitgebern/Verbänden/Organisationen/Öffentlichkeit kompetent auftreten.
Wer kann Mitglied werden?
Alle Personen, welche berufstechnisch mit Wasser und Menschen zu tun haben. Diese Tätigkeit kann in einem Seebad, Flussbad, Freibad, Hallenbad, Therapiebad, Schulbad, Hotelbad, Klinikbad oder in einem Wasserpark mit Erlebnisbad sein.
Nutzen für Mitglieder
Die BäderRevue wird 4x jährlich per Post zugestellt. Stimmrecht an der Regional-/Hauptversammlung. Vergünstigte Kursangebote. Ein persönlicher Badmeister-Ausweis. Rechtsschutzversichert in berufsbedingtem Arbeitsrecht, d.h. bei Streitigkeiten aus privat-/öffentlich- rechtlichen Anstellungsverhältnissen mit dem Arbeitgeber. Sowie auch versichert betreffend Verteidigung in einem gerichteten Strafverfahren wegen Anschuldigung fahrlässig begangener Delikte, welche in einem direkten Zusammenhang mit der Berufsausübung steht.
Ansprechperson
Sibylle Rykart, Geschäftsführerin
Schweizerischer Badmeister-Verband
Geschäftsstelle
Neumattstrasse 30
CH-5000 Aarau
Tel: +41 43 488 00 44
www.badmeister.ch
s.rykart(a)badmeister.ch
Schweizerischer Fachverband Betriebsunterhalt (SFB)
Weitere Verbände
aqua suisse Schweizerische Vereinigung von Firmen für Wasser- und Schwimmbadtechnik
Aufgabe
- Wir sind DIE Plattform in der Wasseraufbereitungs- und Schwimmbadtechnik
- Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder in Wirtschaft/Politik und vermitteln Wissen
Wer kann Mitglied werden?
Firmen, die in der Schweiz domiziliert und im Handelsregister eingetragenen sind, welche die für ihre Produkte geltenden Vorschriften der zuständigen Behörden und die Regeln des Faches einhalten und in nachfolgenden Tätigkeitsgebieten aktiv sind:
- Aufbereitung von Trink-, Brauch-, Industrie- und Badewasser
- Schwimmbadbau
- Behandlung und Reinigung von Abwasser, mit dazugehörendem Zubehör und Regeltechnik, Herstellung und Vertrieb dazugehörender Chemikalien
Nutzen für Mitglieder
Branchenspezifische Interessensvertretung, Informative Tagungen, Spezifische Aus- und Weiterbildungsprogramme, Juristische Beratung, Marketinginstrumente, Spezifische EKAS-Branchenlösung
Ansprechperson
Olivier Savoy, Geschäftsführer
aqua suisse
Kapellenstrasse 14
Postfach 3001 Bern
Tel: +41 58 796 99 58
www.aquasuisse.ch
info(a)aquasuisse.ch
Schweizerische Vereinigung für Gesundheits- und Umwelttechnik (SVG)
Aufgabe
Bädertechnik, Hygiene, Gewässerschutz (Tankkontrolle), Luftreinhaltung und Feuerungskontrolle.
Die SVG will Kontakt und Wissensaustausch zwischen Fachleuten fördern und pflegen (Ziel: Vernetzung von Wissen im Gesundheits- und Umweltbereich mit praktikablen Lösungen), Theoretisches Wissen umsetzen in „Vollzugswissen“, „Vollzugswissen“ weitervermitteln an interessierte Kreise, Organisation und Durchführung von Tagungen und Kursen
Wer kann Mitglied werden?
Die SVG steht für alle Interessierten offen. Besonders angesprochen sind Verantwortliche für öffentliche Anlagen (Sport- und Schwimmhallen, Schulen etc.), im Vollzug tätige Vertreter der öffentlichen Verwaltung, Planer und Architekten, Besitzer, Ersteller und Betreiber von Anlagen (z.B. Schwimmbäder, Sportanlagen, Tank- und Feuerungsanlagen etc.)
Nutzen für Mitglieder
Beratungsgespräche mit Fachleuten, Fachspezifische Tagungen mit kompetenten Referenten und Workshops, Merkblätter für den praktischen Vollzug der gesetzlichen Regelungen, Vermittlung von kompetenten Beratern, Fachzeitschrift „SVG-Journal“ mit vielen interessanten Informationen.
Ansprechperson
Harry Kannewischer, Präsident
Sabrina Willisegger, Geschäftsstelle
Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz und Umwelttechnik
Geschäftsstelle
Mühleweg 30b
CH-5703 Seon
Tel: +41 62 775 61 34
www.svg-umwelt.ch
info(a)svg-umwelt.ch
swimsports.ch
Aufgabe
swimsports.ch bezweckt:
- möglichst viele Menschen aller Altersstufen den vielfältigen Schwimmsport regelmässig erleben zu lassen
- die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung von Leitenden im Schwimmsport
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder können schweizerische Verbände und Institutionen werden, die sich mit dem Schwimmsport oder mit Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Schwimmsport stehen, befassen.
Nutzen für Mitglieder
Unterstützung von Mitgliederverbänden in ihren Bemühungen zur Förderung des Schwimmsports.
Ansprechperson
Björn Blaser, Geschäftsführer
swimsports.ch
Schlosserstr. 4
CH-8180 Bülach
Tel. +41 44 737 37 92
www.swimsports.ch
bjoern.blaser(a)swimsports.ch