Absolvieren Sie die Berufsprüfung zum Fachmann / zur Fachfrau Badeanlagen zur Erlangung des eidgenössischen Fachausweises. Der Abschluss befähigt Sie zur Führung einer kleineren bis mittleren Badeanlage oder eines Teilbereichs einer grösseren Badeanlage.
Prüfungsdatum
20. bis 23. April 2026
Anmeldeschluss
24. November 2025
Zulassungsbedingungen
Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung (PDF, 1.4 MB), unter Ziff. 3.3 vorgegeben. Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und seit mindestens drei Jahren in einem Bäderbetrieb tätig ist oder seit mindestens sechs Jahren in einem Bäderbetrieb tätig ist;
- die Fachbewilligung Badewasserdesinfektionsmittel des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) besitzt;
- einen gültigen und aktuellen Ausweis für eine kompetente Bergung und Rettung im Wasser für alle Badtypen (Becken, See, Fluss) besitzt;
- über einen gültigen Ausweis über BLS-AED und „Erweiterte Erste Hilfe“ verfügt.
Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Zudem muss rund 3 Monate vor der Anmeldung der Prozess zur Erstellung der Projektarbeit gestartet worden sein. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41, die Genehmigung des Projektbeschriebs durch die Prüfungskommission sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Projektarbeit.