Absolvieren Sie die Berufsprüfung zum Fachmann / zur Fachfrau Badeanlagen zur Erlangung des eidgenössischen Fachausweises. Der Abschluss befähigt Sie zur Führung einer kleineren bis mittleren Badeanlage oder eines Teilbereichs einer grösseren Badeanlage.

Prüfungsdatum

20. bis 23. April 2026

Anmeldeschluss

24. November 2025

Zulassungsbedingungen

Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung (PDF, 1.4 MB), unter Ziff. 3.3 vorgegeben. Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und seit mindestens drei Jahren in einem Bäderbetrieb tätig ist oder seit mindestens sechs Jahren in einem Bäderbetrieb tätig ist;
  • die Fachbewilligung Badewasserdesinfektionsmittel des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) besitzt;
  • einen gültigen und aktuellen Ausweis für eine kompetente Bergung und Rettung im Wasser für alle Badtypen (Becken, See, Fluss) besitzt;
  • über einen gültigen Ausweis über BLS-AED und „Erweiterte Erste Hilfe“ verfügt.

Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Zudem muss rund 3 Monate vor der Anmeldung der Prozess zur Erstellung der Projektarbeit gestartet worden sein. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41, die Genehmigung des Projektbeschriebs durch die Prüfungskommission sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Projektarbeit.


    Anmeldung zur Berufsprüfung

    Fachmann/Fachfrau Badeanlagen mit eidgenössischem Fachausweis

    Prüfungssprache

    Persönliche Angaben

    Valid first name is required.
    Valid last name is required.

    Kontakt

    Beilagen

    Wichtig: Für eine vollständige Anmeldung werden zwingend folgende Dokumente benötigt:

    Mitteilung

    Abmeldung: Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfungen zurückziehen und erhalten die einbezahlte Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100 zurück. Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines gravierenden und schriftlich begründeten Ereignisses möglich (Prüfungsordnung, PDF, 1.4 MB, Punkt 4.22).