Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Qualitätskontrolle

Die igba-Bildungsgänge werden kontinuierlich von ausgewiesenen qualifizierten Fachpersonen und Erwachsenenbildnern überprüft und weiterentwickelt. Die Referenten sind erfahrene Fachexperten auf ihren Gebieten. Sie haben zugleich ein Flair für erwachsenengerechtes Unterrichten.

Zahlung des Kursgeldes/Kurs Annullation

Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Bei einer allfälligen Abmeldung entstehen folgende Kosten:

bis 2 Monate vor Kursbeginn: CHF 100.-
bis 1 Monat vor Kursbeginn: 40 % des Kursgeldes, mindestens jedoch CHF 100.-
ab 30 bis 8 Tagen vor Kursbeginn: 60 % des Kursgeldes
ab 7 Tagen bis einen Tag vor Kursbeginn: 80 % des Kursgeldes
Nach dem Kursstart: keine Rückerstattung des Kursgeldes

Umbuchung

Bei einer Umbuchung innerhalb 2 Monate vor Kursbeginn werden pauschal CHF 100.- verrechnet.

Kursplätze und Durchführung

Im Sinne einer effizienten Organisation und um eine qualitativ hochstehende Ausbildung zu garantieren, legen wir für jeden Kurs eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung und vollständiger Anmeldeunterlagen). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt, schon eingezahlte Kursgelder werden rückerstattet. Bei Unterbestand einer Klasse kann es in einzelnen Fällen vorkommen, dass wir den Kurs – unter Vorbehalt pädagogischer Kriterien – mit reduzierter Lektionenzahl durchführen.

Kursbesuch

Der Unterricht muss vollständig besucht werden. Allfällige Absenzen wegen Unfall/Krankheit müssen mit einem ärztlichen Zeugnis belegt werden. Der ausgefallene Unterricht inkl. der Hausaufgaben muss kostenpflichtig nachgeholt werden. Es gilt das „Holprinzip“ des Teilnehmenden. Die Teilnehmenden werden gebeten, rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn im Kurslokal zu sein. Die Anreise mit ÖV oder Auto muss so geplant werden, dass man pünktlich vor Ort ist.

Ausfall von Unterrichtstagen

Sollte der Unterricht wegen Krankheit eines Dozenten ausfallen, wird ein gleichwertiger Ersatz gesucht. Sollte dies in angemessener Zeit nicht möglich sein, wird der Unterricht in geeigneter Form später nachgeholt. Allfällige – durch die Verschiebung des Unterrichtes – anfallenden Mehrkosten (Reisekosten/Unterkunft/Verpflegung) werden nicht durch die OdA igba übernommen.

Logistik

Die Kurse finden an Orten statt, die Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. In der Regel stehen an den Kursorten Parkplätze zur Verfügung. Für Teilnehmende, die am Kursort übernachten wollen, stehen vielfältige Möglichkeiten in der Umgebung zur Verfügung. Allfällige Reservationen müssen durch die Teilnehmenden gemacht werden.

Versicherung

Für alle von der igba organisierten Kurse und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Sie sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der angemieteten Kursräumlichkeiten/Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die igba nicht haftbar gemacht werden. Zürich, 16. Mai 2019