Ab dem 1. Januar 2025 beinhaltet das Brevet Schweizer Badmeister:in (BiP) keine Kompetenzen in der Fluss- und Seerettung mehr. Falls diese benötigt werden, müssen sie durch die Teilnahme an separaten Modulen für Fluss- und/oder Seerettung erworben werden. Dies betrifft nur Personen, die in einem Fluss- oder Seebad arbeiten. Es gilt eine Übergangsfrist von maximal zwei Jahren.
Übergangsfrist bis 31.12.2026
Für Inhaber:innen eines Brevets igba PRO (BiP), die nach dem 1. Januar 2025 den Wiederholungskurs (WK) Brevet Schweizer Badmeister:in (BiP) absolvieren, gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2026. Die Kompetenzen in der Fluss- und Seerettung bleiben bis Ende 2026 gültig.
Beispiele
- Peter Mustermann hat am 10. Mai 2023 das Brevet igba PRO bestanden (Grundkurs), das bis 9. Mai 2025 gültig ist. Wenn er am 15. April 2025 den WK Brevet Schweizer Badmeister:in (BiP) besucht, wird sein Brevet für die Rettung in Beckenbädern um zwei Jahre bis zum 14. April 2027 verlängert. Die Gültigkeit seiner Fluss- und Seerettungskompetenzen aus dem Brevet igba PRO wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
- Anne Musterfrau hat am 25. Februar 2024 das Brevet igba PRO bestanden (Wiederholungskurs), das bis zum 24. Februar 2026 gültig ist. Wenn sie am 10. Februar 2026 den WK Brevet Schweizer Badmeister:in (BiP) besucht, verlängert sich ihr Brevet für die Rettung in Beckenbädern um zwei Jahre bis zum 9. Februar 2028. Die Gültigkeit ihrer Fluss- und Seerettungskompetenzen aus dem Brevet igba PRO wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.